Befähigungsaufsweis (BFA) für den Fahrtenbereich 2 (FB 2)
Der BFA FB 2 ist ein österreichische Segelschein für das Führen eines Segelbootes im Fahrtenbereich 2: „Küstenfahrt“ in einem Bereich bis zu 20 Seemeilen vor der Küste.
Voraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Hauptwohnsitz in Österreich
- Vollendetes 18 Lebensjahr
- Körperliche und geistige Eignung (ärztliches Zeugnis einschließlich Befund über ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen)
- Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis) und Seefahrtserfahrung:
- 500 Seemeilen auf einer Segelyacht
- 18 Bordtage
- 3 Nachtfahrten (min. 3 Stunden zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang)
mit je einer Nachtansteuerung (erreichen eines Liegeplatzes zwischen 2 Stunden nach Sonnenunter- und 2 Stunden vor Sonnenaufgang)
Prüfungen
- Theorie-Prüfung
- Praxis-Prüfung
Dabei ist zu beachten, dass die praktische Prüfung erst abgenommen werden darf, wenn die theoretische Prüfung mit Erfolg abgelegt worden ist. (alle Prüfungsteile innerhalb von sechs Monaten bestanden) Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen nicht mehr als 24 Monate liegen. Nach Ablauf dieser Frist muss die theoretische Prüfung wiederholt werden.
Bootsführerscheine in Österreich
- BFA FB1: Fahrtenbereich 1 – Watt- oder Tagesfahrt (3 nm)
- BFA FB2: Fahrtenbereich 2 – Küstenfahrt (20 nm)
- BFA FB3: Fahrtenbereich 3 – küstennahe Fahrt (200 nm)
- BFA FB4: Fahrtenbereich 4 – weltweite Fahrt
Weiterführende Links
- Österreichischer Segel-Verband / Austrian Sailing Federation
Ausbildung & Prüfungswesen ⇗
BFA Fahrtenbereich 2 (Küstenfahrt 20 Sm) ⇗ - Segeln Online
Skippertraining