Bootsführerscheine für Meeresgebiete liegen immer im Ermessen des jeweiligen Küstenstaates. Sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch weltweit gibt es keine durchgängig Regelung für die Anerkennung von Bootsführerscheinen für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt. Es ist jedoch weltweit üblich, die amtlichen bzw. amtlich anerkannten Bootsführerscheine des Herkunftslandes eines Skippers anzuerkennen.
Meist sind Bootsführerscheine von Seiten der Küstenstaaten nicht verbindlich vorgeschrieben, aber sehr wohl ein Thema für Charterunternehmen und vor allem Versicherungen. Dein Bootsführerschein dient als Nachweis, dass du als Skipper fähig bist ein Boot zu führen, dass du gelernt hast auf dem Meer zu segeln. Eine geeignete Ausbildung nachweisen zu können und von Grund auf Segeln lernen, ist schon zur Sicherheit der Crew sowie aus haftungsrechtlichen Gründen ratsam.
Hier folgen nun Detailinformationen zu verschiedenen Ausbildungen und (nichtberuflichen) Bootsführerscheinen. Ebenfalls enthalten sind Informationen über verpflichtende Bootsführerscheine in den jeweiligen Ländern und Segelrevieren. Alle Angaben beziehen sich auf das Segeln am Meer, Binnengewässer werden nicht berücksichtigt.
Bootsführerscheine und Vorschriften
Bootsführerscheine in Deutschland
Bei deutschen Bootsführerscheinen gibt es gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtscheine (Sportbootführerschein SBF Binnen oder SBF See) und freiwilligen Segelscheine (Sportküstenschifferschein SKS, Sportseeschifferschein SSS, Sporthochseeschifferschein SHS).
- Sportbootführerschein, SBF See
- Sportküstenschifferschein, SKS-Schein
- Sportseeschifferschein, SSS-Schein
- Sporthochseeschifferschein, SHS-Schein
Der deutsche Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN – auch „kleiner Pyro-Schein“ für Pyrotechnik genannt) berechtigt den Inhaber, pyrotechnische Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 zu kaufen, damit umzugehen und sie zu befördern. Voraussetzung für den Erwerb eines FKN ist eine Sportbootführerschein (SKS, SSS, SHS). Auf Charteryachten in Deutschland sind diese Seenotsignale vorgeschrieben und werden von der Wasserschutzpolizei auch kontrolliert.
Sobald eine GMDSS-fähige UKW-Funkanlage an Bord ist, muss der Schiffsführer ein entsprechendes Funkzeugnis nachweisen. Als Befähigungsnachweis gilt das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC), die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 Seemeilen) auf Sportbooten.
Bootsführerscheine in Österreich
Die österreichischen Befähigungsausweise (BFA) gelten für Motoryachten oder/und Segelyachten mit bis zu 24 m Länge (im Fahrtenbereich 1 bis 10 m) und einer Bruttoraumzahl (BRZ) von weniger als 300. Dabei wird zwischen vier verschiedenen Fahrtenbereichen (FB) unterschieden, deren Geltungsbereich sich nach den Entfernungen von der Küste in Seemeilen (nm = nautical mile) richtet.
- BFA FB1: Fahrtenbereich 1 – Watt- oder Tagesfahrt (3 nm)
- BFA FB2: Fahrtenbereich 2 – Küstenfahrt (20 nm)
- BFA FB3: Fahrtenbereich 3 – küstennahe Fahrt (200 nm)
- BFA FB4: Fahrtenbereich 4 – weltweite Fahrt
Auch in österreichischen Bootsführerscheinen ist kein Funkzeugnis enthalten. Ein SRC (Short Range Certificate) Seefunkzeugnis muss separat erworben werden.
Für den Erwerb und Besitz von pyrotechnischen Seenot-Signalmittel ist in Österreich eine Bewilligung der Behörde unter Vorlage eines Pyrotechnik-Ausweis P2 (oder höher) als Nachweis der Fachkenntnis erforderlich ist. Die für den Pyrotechnik-Ausweis P2 nötige Prüfung kann gemäß der Jachtführung-Prüfungsordnung im Zuge der theoretischen Prüfung zum Befähigungsausweis auf Ersuchen des Bewerbers durchgeführt werden. (Prüfungsteil Pyrotechnik)
Bootsführerschein in der Schweiz
Sehr übersichtlich ist die Regelung für Bootsführerschein in der Schweiz: Für Binnengewässer gibt es den Schiffsführerausweis für Segelboote und für das Führen von Sport- und Vergnügungsschiffen auf Küstengewässer und auf hoher See den Hochseeausweis für Segelschiffe mit oder ohne Maschinenantrieb.
In der Schweiz muss ebenfalls unabhängig vom Bootsführerschein ein SRC (Short Range Certificate) Seefunkzeugnis erworben werden, um die Berechtigung zum Bedienen von UKW-Funkanlagen mit und ohne DSC-Controller sowie von Inmarsat-C Anlagen zu erlangen. Mit diesem dürfen auch Binnenfunkanlagen bedient werden.
Bootsführerschein in Kroatien
Jeder Skipper auf einem Segelboot oder Motorboot in kroatischen Hoheitsgewässern (außer auf Mini-Spielzeugbooten ohne Motor) muss einen Bootsführerschein haben. Und nachdem Charterboote in Kroatien generell mit UKW-Funk ausgestattet sind, muss außerdem zumindest ein Crewmitglied eine Funklizenz vorweisen können. Diese beiden Voraussetzungen erfüllt der staatliche Kroatische Bootsführerschein Kategorie B. Dieser wird fälschlich häufig als Küstenpatent bezeichnet. Ein spezieller Segelschein ist in Kroatien nicht vorgeschrieben.